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VG Berlin, 07.06.2023 - 1 L 251.23 |
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Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 123 VwGO
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …
Auszug aus VG Berlin, 07.06.2023 - 1 L 251.23
Als Anspruchsgrundlage kommt allein der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch in Betracht, der voraussetzt, dass durch eine hoheitliche Tätigkeit im Rahmen öffentlich-rechtlicher Aufgabenerfüllung eine wesentliche Beeinträchtigung subjektiv-öffentlicher Rechte des Antragstellers droht, die diesem nach Abwägung der widerstreitenden Interessen nicht zuzumuten ist und die er daher nicht zu dulden hat (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1998 - 7 C 77.87, juris Rn. 17). - VG Augsburg, 08.11.2017 - Au 6 K 17.631
Anspruch auf gesicherte Erschließung und Erreichbarkeit eines Grundstücks
Auszug aus VG Berlin, 07.06.2023 - 1 L 251.23
Der Antragsteller hat, wie auch der Antragsgegner grundsätzlich einräumt, als Anlieger der öffentlichen Straße einen Anspruch darauf, von dieser aus sein Grundstück erreichen zu können, um so dessen angemessene Nutzung zu gewährleisten (vgl. VG München…, Beschluss vom 13. Juli 2022 - M 2 E 21.5421, juris Rn. 32 f. m.w.N.; VG Augsburg, Urteil vom 8. November 2017 - Au 6 K 17.631, juris Rn. 16 m.w.N.). - VG München, 13.07.2022 - M 2 E 21.5421
Kein Anordnungsanspruch wegen fehlender Erfolgsaussichten in der Hauptsache, …
Auszug aus VG Berlin, 07.06.2023 - 1 L 251.23
Der Antragsteller hat, wie auch der Antragsgegner grundsätzlich einräumt, als Anlieger der öffentlichen Straße einen Anspruch darauf, von dieser aus sein Grundstück erreichen zu können, um so dessen angemessene Nutzung zu gewährleisten (vgl. VG München, Beschluss vom 13. Juli 2022 - M 2 E 21.5421, juris Rn. 32 f. m.w.N.; VG Augsburg…, Urteil vom 8. November 2017 - Au 6 K 17.631, juris Rn. 16 m.w.N.). - VG Berlin, 10.05.2023 - 1 L 167.23
Einstweilige Anordnung, eine provisorische, ausreichend befestigte Zufahrt zum …
Auszug aus VG Berlin, 07.06.2023 - 1 L 251.23
Dem Vorbringen des Antragsgegners im vorliegenden Verfahren lässt sich nicht entnehmen, dass er - wie auf dem Nachbargrundstück M... (vgl. dazu Beschluss der Kammer vom 10. Mai 2023 - VG 1 L 167/23) - bereit ist, auch auf dem Grundstück des Antragstellers eine provisorische Rampe zu errichten, durch die der im Zuge der Bauarbeiten entstehende Höhenunterschied zwischen der Straße und dem Grundstück des Antragstellers ausgeglichen und so dessen Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen gewährleistet würde.